Keine Hinrichtung wegen Blasphemie durch ein Gericht – und doch wurden viele Beschuldigte getötet

Polizei schützt einen wegen Blasphemie beschuldigten Menschen vor Gewalt in Pakistan – Symbolbild

Tötungen wegen Blasphemievorwürfen in Pakistan zeigen einen erschütternden Widerspruch: Obwohl das Gesetz für bestimmte Delikte die Todesstrafe vorsieht, wurden zahlreiche Beschuldigte außerhalb des Justizverfahrens getötet.

Das pakistanische Recht sieht für bestimmte Blasphemiedelikte die Todesstrafe vor.

Dennoch hat Pakistan bislang niemanden aufgrund einer Verurteilung wegen Blasphemie auf gerichtliche Anordnung hinrichten lassen.

Auf den ersten Blick mag das beruhigend klingen.

Die historische Realität ist jedoch wesentlich düsterer.

Dutzende Menschen, die mit Blasphemievorwürfen in Verbindung gebracht wurden, sind außerhalb eines formellen gerichtlichen Hinrichtungsverfahrens getötet worden.

Eine parallele Todesstrafe

Ein Blick auf einige der Opfer:

Shama und Shahzad Masih – gelyncht und verbrannt.

Mashal Khan – geschlagen und erschossen.

Priyantha Kumara – gelyncht und anschließend verbrannt.

Tahir Ahmad Naseem – in einem Gerichtssaal erschossen.

Samuel Masih – angegriffen, während er sich unter Polizeischutz befand.

Waris – aus dem Polizeigewahrsam gezerrt und getötet.

Nazir Masih – von einer Menschenmenge so schwer angegriffen, dass er an seinen Verletzungen starb.

Bei diesen Todesfällen handelte es sich nicht um Hinrichtungen nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich der vorgesehenen Rechtsmittel.

Es waren Tötungen außerhalb dieses Verfahrens.

Rund 90 Lynchmorde

Reuters berichtete im August 2026, dass es in Pakistan seit 1990 zu rund 90 Lynchmorden im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen gekommen sei.

Diese Zahl verändert die Bedeutung der Aussage, Pakistan habe bislang niemanden nach einer Verurteilung wegen Blasphemie gerichtlich hinrichten lassen.

Dass es keine offiziellen Hinrichtungen gab, bedeutet nicht, dass es keine Todesopfer gab.

Wer trägt die Verantwortung für den Schutz?

Der Staat kann nicht das Verhalten jedes einzelnen Bürgers kontrollieren.

Doch sobald ein Mensch festgenommen wird, übernimmt der Staat eine besonders große Verantwortung für dessen Sicherheit.

Todesfälle

  • in Polizeigewahrsam,
  • während eines Polizeitransports
  • oder innerhalb von Gerichtsgebäuden

werfen daher schwerwiegende Fragen hinsichtlich des Schutzes durch staatliche Institutionen auf.

Eine bedeutende Entwicklung im Jahr 2026

Allerdings gibt es eine wichtige aktuelle Entwicklung.

Reuters berichtete im August 2026, dass die Zahl der registrierten Blasphemiefälle deutlich zurückgegangen sei – um etwa zwei Drittel gegenüber vergleichbaren jüngeren Zeiträumen – während die Behörden gleichzeitig verstärkt gegen radikal-islamistische Organisationen vorgingen.

Auch die Zahl der gemeldeten Angriffe durch aufgebrachte Menschenmengen ging erheblich zurück.

Diese Entwicklung verdient Anerkennung.

Sie zeigt, dass ein entschlosseneres Eingreifen des Staates einen Unterschied bewirken kann.

Doch Jahrzehnte der Gewalt und ihre Folgen verschwinden nicht über Nacht. Angehörige religiöser Minderheiten, mit denen Reuters sprach, berichteten weiterhin von anhaltender Angst.

Fazit

Die Erfahrungen Pakistans zeigen zwei mögliche Formen der Todesstrafe.

Die eine wird von einem Gericht verhängt.

Die andere von einer Menschenmenge.

Für die zweite braucht es keine Verurteilung.

Keine Berufung.

Manchmal nicht einmal eine FIR (First Information Report), also eine formelle polizeiliche Anzeige beziehungsweise die Registrierung eines Strafverfahrens.

Diese inoffizielle Form der Todesstrafe zu verhindern, könnte zu den dringendsten notwendigen Reformen überhaupt gehören.

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