Die vergessenen Opfer: Was geschieht mit Familien nach einem Blasphemievorwurf?

Familie nach einem Blasphemievorwurf in Pakistan zur Flucht gezwungen – Symbolbild

Familien von Menschen, die in Pakistan der Blasphemie beschuldigt werden, können Bedrohungen, Vertreibung, finanzielle Not und soziale Ausgrenzung erleben, obwohl gegen sie selbst keinerlei Vorwurf erhoben wurde.

Statistiken über Blasphemiefälle erfassen in der Regel eine Person: die beschuldigte Person.

Doch hinter ihr stehen möglicherweise Eltern, Ehepartner, Kinder und Geschwister, deren Leben durch die Anschuldigung ebenfalls grundlegend verändert wird.

In offiziellen Statistiken tauchen sie nur selten auf.

Die ersten Stunden

Sobald ein Blasphemievorwurf öffentlich bekannt wird, können auch Angehörige unmittelbar in Gefahr geraten.

Nachbarn warnen sie.

Drohende oder beunruhigende Telefonanrufe gehen ein.

Menschen beginnen sich zu versammeln.

Familien fliehen möglicherweise mit nichts anderem als dem, was sie gerade tragen können.

Oft bleibt keine Zeit, wichtige Dinge mitzunehmen:

  • Ausweisdokumente,
  • Schulzeugnisse,
  • Medikamente,
  • Familienfotos
  • oder Ersparnisse.

Wenn der Ernährer der Familie wegfällt

Wenn die beschuldigte Person für das Einkommen der Familie sorgte, kann ihre Verhaftung unmittelbar eine finanzielle Krise auslösen.

Gleichzeitig entstehen neue Kosten:

  • Anwaltskosten,
  • Fahrten zu Gerichtsverhandlungen,
  • Gefängnisbesuche,
  • ein notwendiger Umzug
  • und manchmal sogar private Sicherheitsmaßnahmen.

Kinder

Kinder können weit mehr verlieren als finanzielle Sicherheit.

Sie können ihre Schule verlieren.

Ihre Freunde.

Ihren gewohnten Alltag.

Ihr Zuhause.

Und den täglichen Kontakt zu einem Elternteil.

Ein Vater, der acht Jahre im Gefängnis verbringt, verliert nicht nur selbst acht Jahre seines Lebens.

Auch seine Kinder verlieren acht Jahre mit ihrem Vater.

Wenn die Anschuldigung auf die Familie übergreift

Ein Blasphemievorwurf kann auch an den Angehörigen der beschuldigten Person haften bleiben.

Arbeitgeber können davor zurückschrecken, sie einzustellen.

Vermieter können sich weigern, ihnen eine Wohnung zu vermieten.

Nachbarn können den Kontakt meiden.

Ein Kind kann plötzlich nur noch bekannt sein als:

„der Sohn des Gotteslästerers“.

Dabei wurde gegen keinen dieser Menschen selbst Anklage erhoben.

Ein Freispruch kann die verlorene Zeit nicht zurückbringen

Nehmen wir an, die beschuldigte Person wird schließlich freigesprochen.

Die Familie hat zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits Jahre auf der Flucht oder an einem anderen Ort verbracht.

Die Kinder können inzwischen erwachsen sein.

Die Eltern können verstorben sein.

Eigentum kann verloren gegangen sein.

Und die wirtschaftliche Situation der Familie erholt sich möglicherweise nie wieder vollständig.

Fazit

Jeder Blasphemiefall hat daher zwei Geschichten.

Die offizielle Geschichte findet sich in Gerichtsakten.

Die inoffizielle Geschichte spielt sich innerhalb der Familie ab.

Ein umfassendes Menschenrechtsarchiv muss beide bewahren.

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