Die Gesellschaft steht Menschen, die sich vom Islam lossagen (Apostasie), im Allgemeinen feindselig gegenüber, und der Abfall vom Islam wird weithin als eine Form der Blasphemie angesehen. Viele zum Christentum konvertierte Personen praktizieren ihren Glauben im Verborgenen, da eine Konversion als beschämend und als Verrat an der eigenen Familie und Gemeinschaft betrachtet wird. Einige Betroffene werden ausgegrenzt, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, von ihren Familien überwacht oder unter eine Art „Hausarrest“ gestellt. Auch religiöse Bücher, die sie für die private Glaubensausübung verwenden, können ihnen weggenommen werden. Aus Angst vor gesellschaftlicher Gewalt gegen die Kirchengemeinde ist es für christliche Konvertiten häufig kaum möglich, eine Kirche zu besuchen.
In Pakistan gibt es kein spezifisches gesetzliches Verbot, das Apostasie ausdrücklich unter Strafe stellt. Im Jahr 2007 wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, der für männliche Apostaten die Todesstrafe und für weibliche Apostaten lebenslange Freiheitsstrafe vorsah; der Entwurf wurde jedoch nicht verabschiedet. Dennoch vertreten einige Wissenschaftler die Auffassung, dass der Grundsatz, wonach „eine Lücke im geschriebenen Recht unter Bezugnahme auf das islamische Recht zu schließen sei“, möglicherweise auch auf den Tatbestand der Apostasie angewendet werden könnte.
Obwohl keine Beispiele dafür gefunden wurden, dass tatsächlich jemand wegen Apostasie strafrechtlich verfolgt wurde, bleibt eine Konversion nicht ohne Folgen. Berichten zufolge können die Kinder eines verheirateten muslimischen Paares, das zu einer anderen Religion konvertiert, als unehelich gelten und möglicherweise unter staatliche Vormundschaft gestellt werden. Darüber hinaus heißt es in einem Bericht, dass es zwar theoretisch möglich sei, die eigene Religionszugehörigkeit vom Islam zu einer anderen Religion zu ändern, der Staat diesen Prozess in der Praxis jedoch zu erschweren versuche.
Konvertiten aus dem Islam sowie Atheisten können außerdem durch die pakistanischen Blasphemiegesetze gefährdet sein. Diese sehen lebenslange Freiheitsstrafe für die Schändung oder Entweihung des Korans und die Todesstrafe für Personen vor, die abfällige Äußerungen über den Propheten Mohammed machen. Es gibt kein Gesetz, das einen Religionswechsel verbietet; die Abkehr vom Islam (Apostasie) wird jedoch weithin als eine Form der Blasphemie betrachtet.
Der Rechtswissenschaftler Professor Javaid Rehman, der „die Anwendung und den Missbrauch bestimmter Auslegungen des Scharia-Rechts und des Korans“ untersuchte, definierte Apostasie in einer 2010 vom Centre for Crime and Justice Studies veröffentlichten Publikation wie folgt:
„Apostasie (auch als Ridda bezeichnet) liegt vor, wenn ein Muslim durch seine Worte oder Handlungen dem Islam abschwört und ihn ablehnt. Die Ablehnung oder Kritik am Allmächtigen oder an Seinem Propheten wird als Beleidigung des Islam wahrgenommen, gilt als anstößig und wird regelmäßig als blasphemisch betrachtet. Blasphemie bezeichnet die Beleidigung Gottes oder des Propheten Mohammed sowie anderer im Islam verehrter Persönlichkeiten und kann sowohl von Gläubigen als auch von Nichtgläubigen begangen werden. Der Abfall vom Islam und Blasphemie gegen den Islam bleiben daher inakzeptabel (und waren es schon immer).“
In Pakistan gibt es kein Gesetz gegen den Religionswechsel. Shehryar Fazli, Senior Analyst und Regional Editor bei der International Crisis Group (ICG), erklärte jedoch auf einer Konferenz der Asylagentur der Europäischen Union über Pakistan im Oktober 2017:
„Eine Person, die sich vom Islam abwendet und zu einer anderen Religion konvertiert, wird der Apostasie beschuldigt.“
Im Januar und Februar 2021 führte die All Party Parliamentary Group for Pakistani Minorities eine Untersuchung zu Entführungen, Zwangskonversionen und Zwangsverheiratungen Angehöriger religiöser Minderheiten in Pakistan durch und hörte hierzu zahlreiche beteiligte Akteure an. In dem anschließend veröffentlichten Bericht, der die vorgelegten Aussagen und Belege zusammenfasste, wurde festgestellt, dass es zwar kein Gesetz gegen einen Religionswechsel gebe, jedoch:
„Wenn ein Muslim oder eine Muslimin die Religion wechselt, wird die betreffende Person von der Familie und der Gesellschaft ausgegrenzt und ist einem erheblichen Risiko ausgesetzt, auf Grundlage der drakonischen pakistanischen Blasphemiegesetze angeklagt zu werden.“

